Die gesetzlichen Grundlagen für die Bezeichnung “Bio” in Kroatien sind inzwischen an die EU-Richtlinien angeglichen worden. Erst wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, können Produkte durch eine entprechende Zertifizierung die Bezeichnung „Bio“ tragen:
- Der Olivenhain sollte mindestens 50 m von einer Verkehrstraße entfernt sein, auf der die Verkehrsdichte maximal 100 Fahrzeuge pro Stunde oder 10 Fahrzeuge pro Minute beträgt,
oder mindestens 20 m von der Verkehrstraße entfernt, falls der Olivenhain mit einem Zaun
von 1,5 m Höhe von ihr abgetrennt ist. - Für die Schädlingsbekämpfung sind agrartechnische, biologische und biotechnische Maßnahmen erlaubt. Bei der Auswahl der Bekämpfungsmaßnahmen soll der Anbau von resistenten oder toleranten Sorten vorrangig sein.
- die Anpflanzung von gesunden als ökologisch deklarierten Setzlingen
- die Anwendung von agrartechnischen Maßnahmen, die eine Schädlingsentwicklung nicht begünstigen (Förderung von biologischen Unterschieden innerhalb der Plantage, eine gleichmäßige Düngung, eine Bewässerung mit Tropfensystem etc.)
- die Benutzung von physikalischen und mechanischen Maßnahmen
- die Benutzung von biologischen Maßnahmen (nützliche Milben, antagonistische Mikroorganismen)
- die Benutzung von Pflanzenschutzmittel natürlicher Herkunft (Schwefel, Kupfer etc.).
Die Mittel für einen ökologischen Pflanzschutz werden präventiv genutzt, denn wenn die Schädlingsvermehrung ein wirtschaftliches Schadenslimit überschreitet oder die klimatischen Bedingungen eine Pflanzenkrankheit begünstigen, kann es schon zu spät sein.
Die Grundsätze des ökologischen Olivenanbaus sind durch das Gesetz über die ökologische Produktion der landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittelprodukte (NN 12/01., NN79/07.), Vorschriften über eine ökologische Pflanzzuchtproduktion und eine Produktion pflanzlicher Erzeugnisse geregelt (NN 91/01., NN 10/07.)
